Unser Leitbild:

Unter dem Namen „Verein läbigs Lerchenfeld“ besteht mit Sitz in Thun ein körperschaftlich organisierter Verein im Sinn von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Verein arbeitet auf gemeinnütziger Basis und bezweckt, dem wachsenden Bedürfnis nach Lebenssinn und Lebensqualität im Lerchenfeldquartier zu begegnen. Dabei arbeitet er nach biblisch-christlichen Grundsätzen. Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Durchführung der Lerchenfeld-Sommer-Aktionswoche und weiteren Aktivitäten durch das Jahr im Sinne des obgenannten Vereinszweckes.

News:

Natürliche Personen können freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf öffentliche oder gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, soweit sie 20 Prozent des reinen Einkommens nicht übersteigen (Art. 38a Bst. a StG, Art. 33a DBG). Bei juristischen Personen gehören freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an juristische Personen, die im Hinblick auf ihre öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, bis zu 20 Prozent des Reingewinns zum geschäftsmässig begründeten Aufwand (Art. 90 Bst. c StG, Art.59 Abs. 1 Bst. c DBG).

Aktuelle Termine:

Lerchenfeldweekend 2023